Europäische Territoriale Zusammenarbeit in Jahren 2007-2013:
SACHSEN-POLEN 2007-2013
Europäische territoriale Zusammenarbeit dient der Förderung und Umsetzung von gemeinsamen Projekten mit einem transnationalen Charakter auf dem ganzen Gebiet der Europäischen Union. Hierbei ist auch die Förderung von Öffentlichkeitsarbeit für diese Projekte möglich.
ETZ ist eine Fortsetzung der im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III 2004-2006 realisierten grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit.
Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit wird anhand von 3 folgenden Arten von operationellen Programmen umgesetzt:
- , dessen Ziel ist es, gemeinsame lokale und regionale Initiativen zu entwickeln,
- , gerichtet auf territoriale Integration der EU durch Unterstützung von Zugänglichkeit und gleichmäßigen Entwicklung städtischer Gebiete, Innovativität und Umweltschutz,
- , das einen Erfahrungs- und Best–Practice-Austausch ermöglicht, u.a. in Bereichen Unterstützung von Innovativität, Wissenschaft und Umweltschutz.
GRUNDREGELN ZUR UMSETZUNG VON ETZ-PROJEKTEN
An jedem Projekt, das im Rahmen der grenzübergreifenden bzw. transnationalen Zusammenarbeit realisiert wird, müssen Partner aus mindestens 2 Staaten beteiligt sein, darin mindestens 1 EU-Mitgliedsstaat. An einem Projekt im Rahmen des Programms der Interregionaler Zusammenarbeit, müssen Begünstigte aus mindestens 3 Regionen in 3 Mitgliedsstaaten teilnehmen, wobei 2 davon aus EU-Mitgliedsstaaten stammen sollten (im Fall von einem Non-EU-Begünstigten).
Formen der Zusammenarbeit im Rahmen eines ETZ-Projektes:
- (Engagement aller Partner bei der Vorbereitung des Projektangebots, gemeinsame Planung von Maßnahmen),
(Rollenverteilung zwischen Projektpartnern, Ausübung komplementärer Aufgaben),
(Bestimmung von Personen, die für die Umsetzung einzelner Projektkomponente, Bestimung aller Partner sowie eines Projektkoordinators zuständig sind),
(gemeinsames Budget, Zuordnung einzelner Budgetteilen den jeweiligen Partnern, entsprechend Aktivitäten, die von ihnen zugunsten aller Projektteilnehmer ausgeübt werden).
Partner, die ein Projekt im Rahmen der grenzübergreifenden bzw. transnationalen Zusammenarbeit realisieren, müssen mindestens 2 von den 4 aufgelisteten Formen der Zusammenarbeit berücksichtigen. Im Fall der interregionalen Zusammenarbeit sollten alle 4 Formen auftreten.