Operationelles Programm zure Grenzübergreifenden Zusammenarbeit POLEN (Wojewodschaft Lubuskie)– BRANDENBURG 2007 – 2013

Strategisches Programm-Oberziel „Grenzen überwinden: Abbau der durch die Grenzlage bedingten Nachteile und gemeinsame Entwicklung der Grenzregion Brandenburg – Polen (Lubuskie)”

Spezifische Programmziele:

  • Verbesserung der infrastrukturellen Standortbedingungen und der Umweltsituation
  • Ausbau der Wirtschaftsverflechtungen sowie der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft
  • Weiterentwicklung der Humanressourcen und Ausbau grenzüberschreitender Kooperationen

Das Fördergebiet des Programms umfasst

  •  die Subregion Gorzowski (bestehend aus den Landkreisen Gorzowski, Międzyrzecki, Słubicki, Strzelecko – Drezdenecki, Sulęciński und der kreisfreien Stadt Gorzów Wielkopolski), die Subregion Zielonogórski (bestehend aus den Landkreisen Krośnieński, Nowosolski, Świebodziński, Wschowski, Zielonogórski, Żagański, Żarski und der kreisfreien Stadt Zielona Góra).

  • Landkreise: Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, sowie zwei Kreisfreie Städte: Frankfurt (Oder), Cottbus.

PROGRAMM-PRIORITÄTEN

Priorität 1: Förderung der Infrastruktur und Verbesserung der Umweltsituation

Maßnahme 1.1: Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur

Mögliche Fördergegenstände:

  • Ausbau der grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen (Straße, Brücken, Schiene, Wasserwege, Radwege), insbesondere zur Anbindung an die Transeuropäischen Netze einschließlich Vorhaben zur Verkehrssicherheitstechnik

  • grenzüberschreitender ÖPNV/SPNV und damit verbunden eine entsprechende Bahnhofsentwicklung für die Grenzstädte unter besonderer Berücksichtigung umweltfreundlicher Verkehrsträger und für eine familienfreundliche Nutzung und Erreichbarkeit sowie Abstimmungs- und Informationsmaßnahmen

  • Förderung von Umschlagstellen für den grenzüberschreitenden Güterverkehr (Häfen, Güterverkehrs- und Logistikzentren etc.) sowie der Anlagen des kombinierten Verkehrs
    Zusammenarbeit der Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Abwasser, Abfallwirtschaft, Energiesysteme)

  • Förderung der grenzübergreifenden touristischen Infrastruktur, insbesondere des Wassertourismus und des Radwegenetzes sowie des Wanderwege- und Reitwanderwegenetzes

  • Investive Maßnahmen zum weiteren Ausbau touristischer Angebote und touristischer Anziehungspunkte, insbesondere zur Qualifizierung der bereits vorhandenen touristischen Infrastruktur (Rad-, Reit-, Wasser- und Kulturtourismus, Besucherleitsysteme usw.)

  • Förderung von Projekten der grenzüberschreitenden Gesundheitswirtschaft

  • Maßnahmen und Investitionen im Bereich der grenzübergreifend wirkenden öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Erholung, Kultur, Sport und soziale Infrastruktur

  • Ausbau und Modernisierung der Zentren der deutsch-polnischen Zusammenarbeit

  • Maßnahmen zum Schutz und zur Aufwertung des kulturellen Erbes

Maßnahme 1.2: Schutz und Bewirtschaftung der natürlichen und kulturellen Ressourcen sowie Brand- und Katastrophenschutz

Mögliche Fördergegenstände:

  • Grenzübergreifende technische Infrastrukturmaßnahmen (Auf-, Aus- und Rückbau) im städtischen und ländlichen Raum (u. a. Wasser, Abwasser, Energie, Telekommunikation)

  • Vorhaben zur Verbesserung der Wasserqualität, des Natur-, Landschafts-, Klima- und Umweltschutzes, zur Verringerung von Umweltbelastungen und -risiken sowie vorbereitende Maßnahmen (u. a. vorbeugender

  • Hochwasserschutz im Rahmen der Grenzflüsse in Form von gemeinsamen Hochwasserschutzkonzepten, grenzüberschreitende Luftreinhaltepläne)

  • Verbesserung der Abfallentsorgung im grenznahen Raum mit grenzüberschreitender Umweltwirkung zur Minimierung der negativen Umwelteinflüsse

  • Integration umweltfreundlicher Maßnahmen in den Bereichen Stadtentwicklung, Verkehrs-und Raumplanung

  • Integrierte Entwicklung der Großschutzgebiete und FFH-Gebiete mittels grenzübergreifend wirksamer Projekte

  • Ausstattung und Weiterentwicklung grenzübergreifend wirksamer Umweltbildungs- und Informationszentren

  • Verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien im Rahmen gemeinsamer Nutzungskonzepte

  • Grenzüberschreitende Pilotprojekte zur Verbesserung der Energieeffizienz

  • Grenzüberschreitende Entwicklung und Einführung neuer Technologien zur stofflichen und energetischen Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen

  • Ergänzende Investitionen und begleitende Maßnahmen sowie Neuvorhaben des grenzübergreifenden Brand- und Katastrophenschutzes (auf der Basis der gemeinsamen Konzepte der vergangenen Förderperiode)

  • Investitionen und begleitende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und -bekämpfung von Verunreinigungen auf Grund von Havarien oder Hochwasser auf den Grenzflüssen

  • Entwicklung gemeinsamer Strategien für den Naturschutz und das Natur- und Kulturlandschaftsmanagement
Maßnahme 1.3: Grenzüberschreitende Regionalentwicklung und -planung sowie interkommunale Entwicklung:

Mögliche Fördergegenstände:

  • Maßnahmen der grenzübergreifenden Entwicklung der Doppelstädte als Modellvorhaben für eine grenzüberschreitende Stadtentwicklung (einschließlich umweltfreundlicher Gestaltung der Straßen, Ortsdurchfahrten,
    Fahrradwege, umwelt- und familienfreundlicher Gestaltung des Wohnumfelds und der touristischen Infrastruktur mit grenzübergreifender Wirkung sowie der Revitalisierung von Brachen mit herausgehobener Bedeutung für die gemeinsame Entwicklung)

  • Grenzübergreifende, interkommunale Kooperation im Hinblick auf eine nachhaltige Raumentwicklung (u. a. Städte mit ihren Verflechtungsräumen)

  • Erhaltung und gemeinsame Nutzung der Kulturgüter insbesondere in den Doppelstädten

  • Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Leitlinien und Programme für die Raumplanung und nachhaltige Nutzung von schützenswerten Räumen (Schutzgebiete, integrierte Entwicklung von Schutzgebieten im Sinne Natura 2000)

  • Aufbau einer grenzüberschreitenden Geodatenstruktur

  • Gemeinsame Strategien, Konzepte, Studien für die regionale Entwicklung

  • Grenzüberschreitende wissenschaftliche Projekte und Veranstaltungen zu den Themen Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Stadtentwicklung/Stadtumbau

Priorität 2: Förderung der Wirtschaftsverflechtungen sowie der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft

Maßnahme 2.1: Wirtschaftsförderungsmaßnahmen

Mögliche Fördergegenstände:

  • KMU-Förderung bei grenzübergreifenden Produktentwicklungen

  • KMU-Förderung bei grenzübergreifenden innovativen Investitionen,

  • Entwicklung und Unterstützung deutsch-polnischer Unternehmenskooperationen und -netzwerke (z.B. insbesondere im Rahmen regionaler und branchenspezifischer Clusterbildungen, Hilfe bei der Kontaktanbahnung, Aufbau grenzübergreifender Wirtschaftsdatenbanken)

  • Unterstützung von Existenzgründungen, die grenzübergreifende Wirtschaftstätigkeiten anstreben

  • Unterstützung der deutsch-polnischen Unternehmerkooperationen bei der Erschließung von neuen Märkten und bei der gemeinsamen Erschließung von Märkten in Drittländern (z.B. Messebeteiligung, Coaching, Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen)

  • Grenzübergreifender Verbraucherschutz

  • Förderung von innovativen Informations- und Kommunikationstechnologien

  • Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Medien- und IT-Netzwerkbildung

  • Maßnahmen zur Einführung von grenzübergreifenden Internet-Plattformen und Datenbanken sowie e-Commerce

  • Grenzüberschreitende wissenschaftliche Projekte und Veranstaltungen
Maßnahme 2.2: Standort- und Regionalmarketing

Mögliche Fördergegenstände:

  • Grenzübergreifende Vermarktung von Gewerbegebieten in der deutsch-polnischen Grenzregion, Maßnahmen zur nachhaltigen Regionalentwicklung im deutsch-polnischen Grenzraum mit den Schwerpunkten Kompetenzentwicklung im grenzüberschreitenden Regionalmanagement

  • Maßnahmen zum grenzübergreifenden Standort- und Tourismusmarketing
Maßnahme 2.3: Förderung grenzüberschreitender Netzwerke und Kooperation im Bereich FuE
  • Förderung von grenzüberschreitenden Kooperationen und Netzwerken von Wissenschafts-, Forschungs- und Technologieeinrichtungen zur Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichen Kenntnissen und des Technologietransfers mit dem Ziel der Erhöhung der Innovationskraft der Region

  • Verbesserung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen KMU und Wissenschaftseinrichtungen zur Stärkung des Potenzials der gemeinsamen Grenzregion im Bereich der Innovation

  • Aufbau eines grenzübergreifenden Systems von Innovations- und Technologietransferförderung

Priorität 3: Förderung der Weiterentwicklung der Humanressourcen und grenzüberschreitender Kooperationen

Maßnahme 3.1: Förderung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten

Mögliche Fördergegenstände:

  • Erprobung und Entwicklung grenzübergreifender Ausbildungsinhalte

  • Förderung von Modellprojekten im Bereich der wirtschaftsnahen Erstausbildung in Kooperation von deutschen und polnischen Institutionen vor allem in den Bereichen Tourismus, Dienstleistungen, Rettungsdienst und Gesundheitsschutz, Alten- und Behindertenpflege, Umwelt, innovative Technologien

  • Aufbau und Weiterentwicklung grenzübergreifender Kooperationen im Ausbildungsbereich

  • Entwicklung und Anwendung von Modulen im Bereich der interkulturellen Kompetenz als fester Bestandteil von Aus- und Weiterbildungsangeboten mit besonderer Beachtung der deutsch-polnischen Grenzregion

  • Bedarfsgerechte Qualifizierung von Geschäftsführer/innen und Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen im Hinblick auf wirtschaftliche Aktivitäten im Partnerland

  • Fremdsprachenausbildung (deutsch / polnisch / englisch)

  • Grenzüberschreitender Schüler-, Studenten- und Lehrlingsaustausch

  • Förderung von grenzüberschreitendem e-Learning und e-Business

  • Kooperation und Qualifizierungsmaßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Naturschutz sowie im Bereich Gesundheitswesen und Soziales (zum Beispiel Behinderte)

  • Intensivierung des grenzüberschreitenden Wissenstransfers durch Qualifizierung
Maßnahme 3.2: Kooperationen und Begegnungen (Small Project Fund(SPF) und Netzwerkprojekte)

Mögliche Fördergegenstände:

  • Förderung der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften sowie öffentlichen und privaten Kulturträgern, Nichtregierungsorganisationen und Institutionen zur Weiterentwicklung der guten grenzübergreifenden Beziehungen bzw. der sozialen Kohäsion

  • Gemeinsame kulturelle, soziokulturelle, sportliche und schulische Projekte sowie Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Behinderte.

Priorität 4: Technische Hilfe

Maßnahme 4.1: Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle der Intervention

Mögliche Fördergegenstände: 

  • Vorbereitung der Intervention (Programmplanungsdokumente, Unterstützung und Beratung)

  • Unterstützung der Akteure bei der Umsetzung der Intervention

  • Vorhaben zur Begleitung und Bewertung

  • Prüfungen und Kontrollen sowie Vorhaben zur Weiterentwicklung der Kontrollsysteme

  • Ausgaben für Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen der Begleitausschüsse

  • Abstimmung mit den regionalen Partnern zu Sachgebieten der regionalen Entwicklung entsprechend der vereinbarten Handlungsfelder sowie Vorhaben zur Aktualisierung der regionalen Strategien und Planungsdokumente
Maßnahme 4.2: Ergänzende Maßnahmen der Technischen Hilfe

Mögliche Fördergegenstände:

  • Anschaffung, Errichtung, Weiterentwicklung und Pflege von EDV-Systemen für die Verwaltung, Begleitung und Bewertung der unterstützten Maßnahmen

  • Vorbereitung und Durchführung der Publizitätsmaßnahmen

  • Externe Evaluierungsvorhaben, einschließlich der Fortentwicklung von Bewertungsmethoden und der Entwicklung von Indikatoren

  • Durchführung von Analysen und Studien, auch allgemeiner Art, die sich auf das Einsatzfeld des OP oder des Fördergebiets beziehen

  • Durchführung und Unterstützung von Aktionen, die geeignet sind, zur Verfolgung des Querschnittsziels Chancengleichheit von Frauen und Männern beizutragen

PROGRAMMHAUSHALT

Das Operationelle Programm zur Grenzübergreifenden Zusammenarbeit Republik Polen (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007 – 2013 wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und von Partnern und staatlichen Beteiligten mitfinanziert. Die Summe der EFRE-Mittel für die Republik Polen, für Jahre 2007-2013, beträgt 50,1 Mln. EUR.


Polnische Partner dürfen eine Förderung in Höhe von 85% der förderfähigen Projektkosten bekommen. Dabei wird ein Rückerstattungsprinzip angewandt.

POTENTIELLE BEGÜNSTIGTE

Programm-Endbegünstigte:

  • Einheiten der territorialen Selbstverwaltung (Wojewodschaft, Land, Landkreise, Gemeinden, Städte), deren Verbände und Zusammenschlüsse
  • Organisationseinheiten der Einheiten der territorialen Selbstverwaltung
  • Bildungs- und Kultureinrichtungen
  • Hochschulen
  • Non-Profit-Nichtregierungsorganisationen
  • Kirchen und Konfessionsverbände
  • Einrichtungen aus dem Wirtschaftskreis.

KONTAKT

Verwaltungsbehörde (Ministerium für Regionale Entwicklung):

Iwona Brol
Ministerium für Regionale Entwicklung
Abteilung für Territoriale Zusammenarbeit
Arbeitsgruppe für das Programm Polen (Wojewodschaft Lubuskie) - Brandenburg
ul. Podgórna 7
65-057 Zielona Góra
Tel +48 68 456 54 05
Fax +48 68 456 52 94
E-mail: sylwia.pedzinska@mrr.gov.pl

Koordinierungsbehörde (Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg): 

Gisela Mehlmann
Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg
Referat 11
Heinrich-Mann-Allee 107
14471 Potsdam
Tel. +49 (331) 866 0000
Fax +49 (331) 866 1743
E-mail: gisela.mehlmann@mw.brandenburg.de

Gemeinsames Technisches Sekretariat

ul. Bohaterów Westerplatte 23,
65-078 Zielona Góra
Tel./Fax: + 48 68 322 10 51

Sylwia Pędzińska
Leiter GTS

E-mail: sylwia.pendzinska@cpe.gov.pl
Tel.: +48 68 325 65 62

Agnieszka Chmielewska
E-mail: achmielewska@plbb.eu
Tel.: +48 68 325 65 61
Fax: +48 68 322 10 51

Waldemar Tomaszek
E-mail: wtomaszek@plbb.eu
Tel.: +48 68 325 65 62
Fax: +48 68 322 10 51

Anna Wasylków
E-mail: awasylkow@plbb.eu
Tel.: +48 68 325 65 61
Fax: +48 68 322 10 51

Maria Czerkowska-Borek
E-mail: mczarkowska@plbb.eu
Tel.: +48 68 325 65 61
Fax: +48 68 322 10 51

Prüfstelle (für polnische Begünstigte):

Anna Sabina Ren
Direktorin der Abteilung für Verwaltung Europäischer Fonds

Lebuser Wojewodschaftdsamt in Gorzów Wielkopolski
ul. Jagiellończyka 8
66-400 Gorzów Wlkp.
Tel. +48 95 711 52 45;
Faks +48 95 711 53 01;
E-mail: biuroie@uwoj.gorzow.pl