Small Project Fund (SPF) und Netzwerkprojekte im Rahmen des Operationellen Programms zur Grenzübergreifenden Zusammenarbeit Polen (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007 – 2013

Information zum Start der Projektannahme

Im Rahmen der Maßnahme 3.2: Kooperationen und Begegnungen (Small Project Fund (SPF) und Netzwerkprojekte) des Operationellen Programms zur Grenzübergreifenden Zusammenarbeit Republik Polen (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007 – 2013 im Rahmen der Europäischen Territoriellen Zusammenarbeit“.

Der Verein der Gemeinden der Republik Polen Euroregion "Sprewa-Nysa-Bóbr" informiert über dem Start der Annahme von Projekten mit einem grenzübergreifenden Charakter und einer Förderung in Höhe von:

  • bis 15.000 Euro für ein Kleinprojekt (Small – Project)
  • bis 51.000 Euro für ein Netzwerkprojekt

Projekte dürfen in folgenden Bereichen realisiert werden: Kultur, Sport, Touristik, Jugend, Bildungswesen und Bildung, Gesundheitspflege und soziale Angelegenheiten, Wirtschaft und Wissenschaft, Umweltschutz und Ökologie, Marketingaktivitäten, kulturelles Erbe.

Fördergebiet:

  • Auf polnischer Seite: die Subregion Zielonogórski (bestehend aus den Landkreisen Krośnieński, Nowosolski, Świebodziński, Wschowski, Zielonogórski, Żagański, Żarski und der kreisfreien Stadt Zielona Góra);
  • Auf deutscher Seite: Landkreise: Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, sowie zwei Kreisfreie Städte: Frankfurt (Oder), Cottbus.

Detaillierte Informationen sind in der „Gemeinsamen Umsetzungsrichtlinie für den Small Project Fund (SPF) und für Netzwerkprojekte” zu finden. Dieses Dokument steht zu Ihrer Verfügung in der Geschäftsstelle der Euroregion:

    Verein der Gemeinden der Republik Polen

    Euroregion "Sprewa-Nysa-Bóbr"

    ul. Piastowska 18, 66-620 Gubin, Tel. +48 68/ 455 80 50

    und wurde für Sie auch im Internet angehängt, auf der Internetseite: www.euroregion-snb.pl

    E-mail: info@euroregion-snb.pl

Anträge auf Förderung können laufend eingereicht werden, mindestens jedoch 3 Monate vor dem Projektbeginn.

Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung im Rahmen des Operationellen Programms zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit Polen (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007-2013, Small Project Fund und Netzwerkprojektefonds der Euroregion „Sprewa-Nysa-Bóbr“ sowie aus dem Staatshaushalt kofinanziert.

Operationelles Programm zur Grenzübergreifenden Zusammenarbeit POLEN (Wojewodschaft Lubuskie)– BRANDENBURG 2007 – 2013

Strategisches Programm-Oberziel „Grenzen überwinden: Abbau der durch die Grenzlage bedingten Nachteile und gemeinsame Entwicklung der Grenzregion Brandenburg – Polen (Lubuskie)”

Spezifische Programmziele:

  • Verbesserung der infrastrukturellen Standortbedingungen und der Umweltsituation
  • Ausbau der Wirtschaftsverflechtungen sowie der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft
  • Weiterentwicklung der Humanressourcen und Ausbau grenzüberschreitender Kooperationen

Das Fördergebiet des Programms umfasst

  •  die Subregion Gorzowski (bestehend aus den Landkreisen Gorzowski, Międzyrzecki, Słubicki, Strzelecko – Drezdenecki, Sulęciński und der kreisfreien Stadt Gorzów Wielkopolski), die Subregion Zielonogórski (bestehend aus den Landkreisen Krośnieński, Nowosolski, Świebodziński, Wschowski, Zielonogórski, Żagański, Żarski und der kreisfreien Stadt Zielona Góra).

  • Landkreise: Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, sowie zwei Kreisfreie Städte: Frankfurt (Oder), Cottbus.

PROGRAMM-PRIORITÄTEN

Priorität 1: Förderung der Infrastruktur und Verbesserung der Umweltsituation

Maßnahme 1.1: Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur

Mögliche Fördergegenstände:

  • Ausbau der grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen (Straße, Brücken, Schiene, Wasserwege, Radwege), insbesondere zur Anbindung an die Transeuropäischen Netze einschließlich Vorhaben zur Verkehrssicherheitstechnik

  • grenzüberschreitender ÖPNV/SPNV und damit verbunden eine entsprechende Bahnhofsentwicklung für die Grenzstädte unter besonderer Berücksichtigung umweltfreundlicher Verkehrsträger und für eine familienfreundliche Nutzung und Erreichbarkeit sowie Abstimmungs- und Informationsmaßnahmen

  • Förderung von Umschlagstellen für den grenzüberschreitenden Güterverkehr (Häfen, Güterverkehrs- und Logistikzentren etc.) sowie der Anlagen des kombinierten Verkehrs
    Zusammenarbeit der Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Wasser, Abwasser, Abfallwirtschaft, Energiesysteme)

  • Förderung der grenzübergreifenden touristischen Infrastruktur, insbesondere des Wassertourismus und des Radwegenetzes sowie des Wanderwege- und Reitwanderwegenetzes

  • Investive Maßnahmen zum weiteren Ausbau touristischer Angebote und touristischer Anziehungspunkte, insbesondere zur Qualifizierung der bereits vorhandenen touristischen Infrastruktur (Rad-, Reit-, Wasser- und Kulturtourismus, Besucherleitsysteme usw.)

  • Förderung von Projekten der grenzüberschreitenden Gesundheitswirtschaft

  • Maßnahmen und Investitionen im Bereich der grenzübergreifend wirkenden öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Erholung, Kultur, Sport und soziale Infrastruktur

  • Ausbau und Modernisierung der Zentren der deutsch-polnischen Zusammenarbeit

  • Maßnahmen zum Schutz und zur Aufwertung des kulturellen Erbes

Maßnahme 1.2: Schutz und Bewirtschaftung der natürlichen und kulturellen Ressourcen sowie Brand- und Katastrophenschutz

Mögliche Fördergegenstände:

  • Grenzübergreifende technische Infrastrukturmaßnahmen (Auf-, Aus- und Rückbau) im städtischen und ländlichen Raum (u. a. Wasser, Abwasser, Energie, Telekommunikation)

  • Vorhaben zur Verbesserung der Wasserqualität, des Natur-, Landschafts-, Klima- und Umweltschutzes, zur Verringerung von Umweltbelastungen und -risiken sowie vorbereitende Maßnahmen (u. a. vorbeugender

  • Hochwasserschutz im Rahmen der Grenzflüsse in Form von gemeinsamen Hochwasserschutzkonzepten, grenzüberschreitende Luftreinhaltepläne)

  • Verbesserung der Abfallentsorgung im grenznahen Raum mit grenzüberschreitender Umweltwirkung zur Minimierung der negativen Umwelteinflüsse

  • Integration umweltfreundlicher Maßnahmen in den Bereichen Stadtentwicklung, Verkehrs-und Raumplanung

  • Integrierte Entwicklung der Großschutzgebiete und FFH-Gebiete mittels grenzübergreifend wirksamer Projekte

  • Ausstattung und Weiterentwicklung grenzübergreifend wirksamer Umweltbildungs- und Informationszentren

  • Verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energien im Rahmen gemeinsamer Nutzungskonzepte

  • Grenzüberschreitende Pilotprojekte zur Verbesserung der Energieeffizienz

  • Grenzüberschreitende Entwicklung und Einführung neuer Technologien zur stofflichen und energetischen Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen

  • Ergänzende Investitionen und begleitende Maßnahmen sowie Neuvorhaben des grenzübergreifenden Brand- und Katastrophenschutzes (auf der Basis der gemeinsamen Konzepte der vergangenen Förderperiode)

  • Investitionen und begleitende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und -bekämpfung von Verunreinigungen auf Grund von Havarien oder Hochwasser auf den Grenzflüssen

  • Entwicklung gemeinsamer Strategien für den Naturschutz und das Natur- und Kulturlandschaftsmanagement
Maßnahme 1.3: Grenzüberschreitende Regionalentwicklung und -planung sowie interkommunale Entwicklung:

Mögliche Fördergegenstände:

  • Maßnahmen der grenzübergreifenden Entwicklung der Doppelstädte als Modellvorhaben für eine grenzüberschreitende Stadtentwicklung (einschließlich umweltfreundlicher Gestaltung der Straßen, Ortsdurchfahrten,
    Fahrradwege, umwelt- und familienfreundlicher Gestaltung des Wohnumfelds und der touristischen Infrastruktur mit grenzübergreifender Wirkung sowie der Revitalisierung von Brachen mit herausgehobener Bedeutung für die gemeinsame Entwicklung)

  • Grenzübergreifende, interkommunale Kooperation im Hinblick auf eine nachhaltige Raumentwicklung (u. a. Städte mit ihren Verflechtungsräumen)

  • Erhaltung und gemeinsame Nutzung der Kulturgüter insbesondere in den Doppelstädten

  • Erarbeitung und Umsetzung gemeinsamer Leitlinien und Programme für die Raumplanung und nachhaltige Nutzung von schützenswerten Räumen (Schutzgebiete, integrierte Entwicklung von Schutzgebieten im Sinne Natura 2000)

  • Aufbau einer grenzüberschreitenden Geodatenstruktur

  • Gemeinsame Strategien, Konzepte, Studien für die regionale Entwicklung

  • Grenzüberschreitende wissenschaftliche Projekte und Veranstaltungen zu den Themen Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Stadtentwicklung/Stadtumbau

Priorität 2: Förderung der Wirtschaftsverflechtungen sowie der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft

Maßnahme 2.1: Wirtschaftsförderungsmaßnahmen

Mögliche Fördergegenstände:

  • KMU-Förderung bei grenzübergreifenden Produktentwicklungen

  • KMU-Förderung bei grenzübergreifenden innovativen Investitionen,

  • Entwicklung und Unterstützung deutsch-polnischer Unternehmenskooperationen und -netzwerke (z.B. insbesondere im Rahmen regionaler und branchenspezifischer Clusterbildungen, Hilfe bei der Kontaktanbahnung, Aufbau grenzübergreifender Wirtschaftsdatenbanken)

  • Unterstützung von Existenzgründungen, die grenzübergreifende Wirtschaftstätigkeiten anstreben

  • Unterstützung der deutsch-polnischen Unternehmerkooperationen bei der Erschließung von neuen Märkten und bei der gemeinsamen Erschließung von Märkten in Drittländern (z.B. Messebeteiligung, Coaching, Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen)

  • Grenzübergreifender Verbraucherschutz

  • Förderung von innovativen Informations- und Kommunikationstechnologien

  • Maßnahmen zur grenzüberschreitenden Medien- und IT-Netzwerkbildung

  • Maßnahmen zur Einführung von grenzübergreifenden Internet-Plattformen und Datenbanken sowie e-Commerce

  • Grenzüberschreitende wissenschaftliche Projekte und Veranstaltungen
Maßnahme 2.2: Standort- und Regionalmarketing

Mögliche Fördergegenstände:

  • Grenzübergreifende Vermarktung von Gewerbegebieten in der deutsch-polnischen Grenzregion, Maßnahmen zur nachhaltigen Regionalentwicklung im deutsch-polnischen Grenzraum mit den Schwerpunkten Kompetenzentwicklung im grenzüberschreitenden Regionalmanagement

  • Maßnahmen zum grenzübergreifenden Standort- und Tourismusmarketing
Maßnahme 2.3: Förderung grenzüberschreitender Netzwerke und Kooperation im Bereich FuE
  • Förderung von grenzüberschreitenden Kooperationen und Netzwerken von Wissenschafts-, Forschungs- und Technologieeinrichtungen zur Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichen Kenntnissen und des Technologietransfers mit dem Ziel der Erhöhung der Innovationskraft der Region

  • Verbesserung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen KMU und Wissenschaftseinrichtungen zur Stärkung des Potenzials der gemeinsamen Grenzregion im Bereich der Innovation

  • Aufbau eines grenzübergreifenden Systems von Innovations- und Technologietransferförderung

Priorität 3: Förderung der Weiterentwicklung der Humanressourcen und grenzüberschreitender Kooperationen

Maßnahme 3.1: Förderung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten

Mögliche Fördergegenstände:

  • Erprobung und Entwicklung grenzübergreifender Ausbildungsinhalte

  • Förderung von Modellprojekten im Bereich der wirtschaftsnahen Erstausbildung in Kooperation von deutschen und polnischen Institutionen vor allem in den Bereichen Tourismus, Dienstleistungen, Rettungsdienst und Gesundheitsschutz, Alten- und Behindertenpflege, Umwelt, innovative Technologien

  • Aufbau und Weiterentwicklung grenzübergreifender Kooperationen im Ausbildungsbereich

  • Entwicklung und Anwendung von Modulen im Bereich der interkulturellen Kompetenz als fester Bestandteil von Aus- und Weiterbildungsangeboten mit besonderer Beachtung der deutsch-polnischen Grenzregion

  • Bedarfsgerechte Qualifizierung von Geschäftsführer/innen und Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen im Hinblick auf wirtschaftliche Aktivitäten im Partnerland

  • Fremdsprachenausbildung (deutsch / polnisch / englisch)

  • Grenzüberschreitender Schüler-, Studenten- und Lehrlingsaustausch

  • Förderung von grenzüberschreitendem e-Learning und e-Business

  • Kooperation und Qualifizierungsmaßnahmen in Bezug auf Umwelt- und Naturschutz sowie im Bereich Gesundheitswesen und Soziales (zum Beispiel Behinderte)

  • Intensivierung des grenzüberschreitenden Wissenstransfers durch Qualifizierung
Maßnahme 3.2: Kooperationen und Begegnungen (Small Project Fund(SPF) und Netzwerkprojekte)

Mögliche Fördergegenstände:

  • Förderung der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften sowie öffentlichen und privaten Kulturträgern, Nichtregierungsorganisationen und Institutionen zur Weiterentwicklung der guten grenzübergreifenden Beziehungen bzw. der sozialen Kohäsion

  • Gemeinsame kulturelle, soziokulturelle, sportliche und schulische Projekte sowie Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Behinderte.

Priorität 4: Technische Hilfe

Maßnahme 4.1: Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle der Intervention

Mögliche Fördergegenstände: 

  • Vorbereitung der Intervention (Programmplanungsdokumente, Unterstützung und Beratung)

  • Unterstützung der Akteure bei der Umsetzung der Intervention

  • Vorhaben zur Begleitung und Bewertung

  • Prüfungen und Kontrollen sowie Vorhaben zur Weiterentwicklung der Kontrollsysteme

  • Ausgaben für Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen der Begleitausschüsse

  • Abstimmung mit den regionalen Partnern zu Sachgebieten der regionalen Entwicklung entsprechend der vereinbarten Handlungsfelder sowie Vorhaben zur Aktualisierung der regionalen Strategien und Planungsdokumente
Maßnahme 4.2: Ergänzende Maßnahmen der Technischen Hilfe

Mögliche Fördergegenstände:

  • Anschaffung, Errichtung, Weiterentwicklung und Pflege von EDV-Systemen für die Verwaltung, Begleitung und Bewertung der unterstützten Maßnahmen

  • Vorbereitung und Durchführung der Publizitätsmaßnahmen

  • Externe Evaluierungsvorhaben, einschließlich der Fortentwicklung von Bewertungsmethoden und der Entwicklung von Indikatoren

  • Durchführung von Analysen und Studien, auch allgemeiner Art, die sich auf das Einsatzfeld des OP oder des Fördergebiets beziehen

  • Durchführung und Unterstützung von Aktionen, die geeignet sind, zur Verfolgung des Querschnittsziels Chancengleichheit von Frauen und Männern beizutragen

PROGRAMMHAUSHALT

Das Operationelle Programm zur Grenzübergreifenden Zusammenarbeit Republik Polen (Wojewodschaft Lubuskie) – Brandenburg 2007 – 2013 wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert und von Partnern und staatlichen Beteiligten mitfinanziert. Die Summe der EFRE-Mittel für die Republik Polen, für Jahre 2007-2013, beträgt 50,1 Mln. EUR.


Polnische Partner dürfen eine Förderung in Höhe von 85% der förderfähigen Projektkosten bekommen. Dabei wird ein Rückerstattungsprinzip angewandt.

POTENTIELLE BEGÜNSTIGTE

Programm-Endbegünstigte:

  • Einheiten der territorialen Selbstverwaltung (Wojewodschaft, Land, Landkreise, Gemeinden, Städte), deren Verbände und Zusammenschlüsse
  • Organisationseinheiten der Einheiten der territorialen Selbstverwaltung
  • Bildungs- und Kultureinrichtungen
  • Hochschulen
  • Non-Profit-Nichtregierungsorganisationen
  • Kirchen und Konfessionsverbände
  • Einrichtungen aus dem Wirtschaftskreis.

KONTAKT

Verwaltungsbehörde (Ministerium für Regionale Entwicklung):

Iwona Brol
Ministerium für Regionale Entwicklung
Abteilung für Territoriale Zusammenarbeit
Arbeitsgruppe für das Programm Polen (Wojewodschaft Lubuskie) - Brandenburg
ul. Podgórna 7
65-057 Zielona Góra
Tel +48 68 456 54 05
Fax +48 68 456 52 94
E-mail: sylwia.pedzinska@mrr.gov.pl

Koordinierungsbehörde (Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg): 

Gisela Mehlmann
Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg
Referat 11
Heinrich-Mann-Allee 107
14471 Potsdam
Tel. +49 (331) 866 0000
Fax +49 (331) 866 1743
E-mail: gisela.mehlmann@mw.brandenburg.de

Gemeinsames Technisches Sekretariat

ul. Bohaterów Westerplatte 23,
65-078 Zielona Góra
Tel./Fax: + 48 68 322 10 51

Sylwia Pędzińska
Leiter GTS

E-mail: sylwia.pendzinska@cpe.gov.pl
Tel.: +48 68 325 65 62

Agnieszka Chmielewska
E-mail: achmielewska@plbb.eu
Tel.: +48 68 325 65 61
Fax: +48 68 322 10 51

Waldemar Tomaszek
E-mail: wtomaszek@plbb.eu
Tel.: +48 68 325 65 62
Fax: +48 68 322 10 51

Anna Wasylków
E-mail: awasylkow@plbb.eu
Tel.: +48 68 325 65 61
Fax: +48 68 322 10 51

Maria Czerkowska-Borek
E-mail: mczarkowska@plbb.eu
Tel.: +48 68 325 65 61
Fax: +48 68 322 10 51

Prüfstelle (für polnische Begünstigte):

Anna Sabina Ren
Direktorin der Abteilung für Verwaltung Europäischer Fonds

Lebuser Wojewodschaftdsamt in Gorzów Wielkopolski
ul. Jagiellończyka 8
66-400 Gorzów Wlkp.
Tel. +48 95 711 52 45;
Faks +48 95 711 53 01;
E-mail: biuroie@uwoj.gorzow.pl