Die gesamte Struktur des DPJW und seiner Aufsichtsgremien sind paritätisch und binational aufgebaut. Es gibt zwei Büros in Potsdam und in Warschau. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese für die jeweiligen Länder zuständig sind. Innerhalb ihrer fachlichen Zuständigkeit sind die Büros für beide Länder verantwortlich.
Jahr für Jahr gelingt es uns, mehr Programme zu fördern und somit mehr junge Menschen zusammenzubringen. Die Statistik gibt jedoch kaum die Erlebnisse, Erfahrungen und Bekanntschaften wieder, die junge Menschen aus Deutschland und Polen gemeinsam gemacht haben.
Gründung des Deutsch – Polnischen Jugendwerks, Rechtsgrundlagen
DPJW wurde in Anlehnung an den „Deutsch-Polnischen Vertrag über Jugendzusammenarbeit“ vom 17 Juni 1991 und an das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über das Deutsch-Polnische Jugendwerk“ vom 10. November 1989 gegründet. Die Tätigkeit des DPJW basiert auf einer partnerschaftlichen, gleichberechtigten Zusammenarbeit von Polen und Deutschen. DPJW verfügt über einen gemeinsamen Fonds, der von beiden Regierungen mitfinanziert wird. Alle DPJW-Gremien werden bilateral besetzt. Federführende Rolle spielt der sog. „Deutsch-Polnische Jugendrat“, gelenkt von dem polnischen Minister für Nationale Bildung und Sport und dem Bundesminister für Senioren-, Familien-, Frauen-, Kinder- und Jugendangelegen.
DPJW hat zwei Hauptgeschäftsstellen in Warschau und in Potsdam, zwei Geschäftsführer (Paweł Moras, der polnische Direktor, zuständig für die Verwaltung polnischer Geschäftsstelle in Warschau, Stephan Erb – der deutsche Direktor der Geschäftsstelle in Potsdam), jede Geschäftsstelle ist gemäß der fachlichen Verteilung für beide Länder zuständig.
Kompetenzen der Geschäftsstellen in Warschau und Potsdam
Die Geschäftsstelle in Warschau beschäftigt sich mit folgenden Aktivitäten:
- Schüleraustausch, auch trilateral
- Qualifizierung von Lehrern
- Jugendbegegnungen mit sportlichem Charakter
- Deutsch-polnische Sprachkurse
Aktivitäten der Geschäftsstelle in Potsdam:
- außerschulischer Jugendaustausch (Kulturhäuser, Vereine, Jugend- und Kirchenorganisationen)
- trilateraler Jugendaustausch
- Berufspraktika (Multiplikatorenfortbildung)
- Haushalt und Finanzen
Unsere Zuständigkeiten
Die primäre Aufgabe des DPJW liegt darin, das gegenseitige Kennenlernen, das gegenseitige Verstehen und das enge Zusammenwirken der Jugend aus Deutschland und Polen sowohl fachlich als auch finanziell zu fördern.
Der Verein der Gemeinden der Republik Polen “Sprewa-Nysa-Bóbr” erhielt 1996 den Status einer DPJW-Zentralstelle und ist seitdem für die Koordinierung der Zusammenarbeit im Bereich schulischer und außerschulischer Austausch auf dem Gebiet der Wojewodschaft Lubuskie zuständig. DPJW unterstützt jegliche Formen vom Jugendaustausch direkt, durch Projekteförderung und indirekt, durch Beratung, fachliche Hilfe, Organisierung von Workshops, Seminaren etc.
Der Verein realisiert auch folgende eigene Projekte:
- Deutsch – polnisches Seminar für Animatoren des Schulaustausches,
- Konferenz für Animatoren des Schulaustausches aus der Wojewodschaft Lubuskie,
- Schulungen und Workshops für DPJW – Antragsteller,
- Kontaktvermittlung von schulischen und außerschulischen Einrichtungen.
Unsere Kompetenzen:
- Annahme von Anträgen auf Förderung eines schulischen bzw. ausserschulischen Austausches und ihre fachliche Bewertung,
- Entscheidung zur Antragsförderung,
- Übergabe von Finanzmitteln an die Antragsteller,
- fachlich-finanzielle Abrechnung von realisierten Projekten,
- Erarbeitung und Abrechnung eigener DPJW-Projekte,
- Vor-Ort-Besichtigung deutsch-polnischer Austauschprojekte,
- ständige fachliche Beratung und Hilfe bei der Vorbereitung von deutsch-polnischen Jugendaustauschen.
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